Von den negativen Seiten des Online-Handels bleibt niemand verschont. Auch in unserem Viertel stehen viele Ladenlokale leer.
Für einige gelingt es schon nach kurzer Zeit, neue Nutzer zu akquirieren, bei anderen dauert es Monate oder Jahre. Gemeinsam ist allen: Sie sehen ziemlich heruntergekommen aus. Für die Umgebung ist das keine Visitenkarte. Abhilfe wäre eine Zwischennutzung der Räume. Sie würde dem Verfall und dem Vandalismus vorbeugen – und hätte gleich drei Profiteure: den Hauseigentümer, die Stadt. Denn schließlich geht es auch um deren Image.
Eigentlich müsste es ziemlich einfach sein, Leerstände an Zwischennutzer zu vermitteln. Potenzielle Bewerber gibt es genug: Start-ups, Vereine, Künstler, Kreativwirtschaft. Was so einfach klingt hat einen gewaltigen Haken: Eigentümer und mögliche Zwischennutzer wissen in den meisten Fällen nicht, an wen sie sich wenden müssen und welche Regeln zu beachten sind. Deshalb hat die Stadt bereits 2015 das Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft (Kom KuK) bei der Wirtschaftsförderung eingerichtet. Diese Abteilung soll helfen, dass Kreative mehr leerstehende Gebäude vorübergehend nutzen können. Bei großen Locations wie etwa beim Boui Boui und dem postPost hat das auch hervorragend geklappt. Dort kamen gleich hunderte von Künstlern unter, während gleichzeitig Events und Gewerbe Geld in die Kasse brachten. Die Immobilienbesitzer wussten, welche wirtschaftlichen Ergebnisse von den Zwischennutzungen zu erwarten waren und konnten die erforderlichen Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stellen.
Anders sieht es bei den vielen Ladenlokalen und Geschäften aus, die vereinzelt stehen und das Stadtbild beeinträchtigen. Hier den Eigentümer zu einer Zwischennutzung zu überzeugen bedarf oft vieler Gespräche und Überzeugungskraft. Zuallererst müssen die Besitzer aber ausfindig gemacht werden. In unserem Viertel ist dieses Procedere leider noch nicht ausreichend entwickelt. Doch Abhilfe wollen wir mit dieser Seite schaffen. Wir beginnen damit, die Leerstände im Viertel aufzulisten. Wer Interesse hat, einen leerstand zu nutzen, sollte den Eigentümer aufsuchen und mit ihm sprechen.
Aber auch die potenzielle Zwischennutzer sind oftmals über die Problematik einer Zwischennutzung nicht informiert. Das Baurecht kennt keine »Zwischennutzung« – eine befristete Nutzung von vier bis acht Monaten eigentlich gar nicht vorgesehen. Es gelten dieselben Auflagen und Vorschriften für Brandschutz, Fluchtwege, Parkplätze oder Sanitäranlagen – und die damit verbundenen Kosten und Aufwand wie bei einer längeren Nutzung. Wenn ein Reisebüro in seinen Räumen eine Ausstellung organisiert und 50 Kunden zur Eröffnung kommen, ist dies in Ordnung. Wenn das Reisebüro auszieht und, um einen Leerstand zu vermeiden, drei Künstler die gleiche Ausstellung veranstalten, müssen sie die ganze bürokratische Litanei eines Antrages auf Nutzungsänderung mit Bauantrag durchlaufen. Dies ist vollkommen unverständlich, denn die Zwischennutzung weist keine höheren Risiken hinsichtlich Brandschutz etc. auf als beim Vormieter. Die Bauaufsicht der Stadt kann das nicht ändern. Sie arbeitet nach Vorschriften des Bundes und des Landes. Deshalb sollten die Parlamentarier sich dieser Problematik annehmen. Wir werden dafür Initiative ergreifen. Uns liegt daran, bezahlbare befristete Nutzungen in Leerständen zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass der beste Rat an einen potenziellen Zwischennutzer ist »Fang einfach an und sieh zu, dass in den fünf bis zehn Monaten niemand von der Stadt eure Aktivitäten bemerkt.« re
[…] dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So werden zum Beispiel seit über zwanzig Jahren oftmals Zwischennutzungen nicht- oder nur mit absurden Auflagen, die offenbar gar nicht notwendig sind – genehmigt und mit […]