Kriminalpräventiver Rat warnt vor K.O.-Tropfen

0
3887

Ziel ist es, die Opfer mittels der Tropfen kurzzeitig orientie­rungs-, hilf- oder willenlos zu machen, um sie dann auszurauben oder sexuell zu missbrauchen

Im Vorfeld der Düsseldorfer Rheinkirmes warnt der Kriminalpräventive Rat der Landes­hauptstadt (KPR) vor so genannten K.O.-Tropfen. Diese farb-, geruchs- und geschmacksneutralen Betäubungsmittel kommen sowohl in Kneipen und Discotheken, aber auch auf großen Volksfesten zum Einsatz. Die Täter mischen sie ihren Opfern, wenn gefeiert wird und ausgelassene Stimmung herrscht, in die Getränke. Ziel ist es, die Opfer mittels der Tropfen kurzzeitig orientie­rungs-, hilf- oder willenlos zu machen. So können die Täter sie sexuell missbrauchen oder ausrauben.

Hier einige Tipps, wie Betroffene und/oder Freunde sich im Verdachtsfall verhalten sollten und was sie im Notfall tun können:

  1. In Kneipen und Discotheken das eigene Glas nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst austrinken.
  2. Hat die Möglichkeit bestanden, dass jemand unbemerkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eigenen Sicherheit ein neues Getränk bestellen.
  3. Bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein Freunde und/oder das Personal des Betriebes ansprechen.
  4. Nur mit Freunden oder Vertrauenspersonen den Ort verlassen. Nie mit Fremden mitgehen.
  5. Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötzlich über Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein klagt, seine Aussagen ernst nehmen und Freunde und/oder Personal hinzuziehen. Wenn es dem Menschen erkennbar sehr schlecht geht, sollte ein Krankenwagen alarmiert werden.
  6. Wer den Verdacht hat, unter Einfluss von K.O.-Tropfen geraten zu sein, sollte den Polizeinotruf 110 wählen.

Die Fachgruppen des KPR „Opferschutz“ und „Gewaltprävention – Lesben, Schwule, Trans*“ verfolgen das Thema K.O.-Tropfen bereits seit 2008. Weiterführende Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite: www.ko-tropfen-duesseldorf.de.

Text: Volker Paulat

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein