Zwischennutzung – leicht gemacht!

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Ein neuer Stadtrat, ein neuer Oberbürgermeister! Auch eine neue Lokalpolitik? Was wird sich ändern in unserem Viertel? Wir zeigen in loser Folge einige Handlungsfelder auf. Als erstes das unsägliche Problem mit den Leerständen, die unser Stadtbild verunstalten. Hier sollte und muss nunmehr angepackt werden. Jedenfalls haben dies uns die Spitzenpolitiker aller Parteien im vergangenen Wahlkampf versprochen (in den Interviews schön anzuhören:  https://dmitte.de/talks-im-livestream/).

Dies ist – noch – der derzeitige Stand in Düsseldorf: Gibt es einen Leerstand, den Künstler als Ausstellungsraum oder Atelier nutzen möchten, muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Das heißt, einen Bauantrag stellen, Brandschutzstellungnahme vorweisen. So zumindest die Begründung vom Düsseldorfer Bauamt – und die Lokalpolitiker übernahmen diese Argumentation. Dies formale Verfahren ist einmal mit Kosten verbunden – in unserem Fall der Park-Kultur mit 7.000€ – und zum anderen ist es äußerst fraglich, ob eine Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Denn bei Zwischennutzungen geht es oft nur um einige Monate. Die Bearbeitung des Antrages kann aber bis zu einem Jahr dauern. Vor allem können wir nicht nachvollziehen, dass alle Fälle, egal ob ein acht stöckiges Hochhaus oder ein 120 qm Ladenlokal, in dem keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, gleichbehandelt werden sollen; es keine Ermessensspielräume geben soll.https://dmitte.de/diese-bauordnung-ist-nicht-nachzuvollziehen/ Wir sind dieser Sache nachgegangen.   

Diese Schaufensterfront konnten keine Künstler bebildern

Weil mit dem Baurecht argumentiert wird, ist der Gesetzgeber zuständig. Also ein Fall für unsere Düsseldorfer Landtagsabgeordneten, der Ball liegt in deren Feld. Wir haben mit Düsseldorfer Abgeordneten aus allen Fraktionen (CDU, Grüne, SPD und FDP) ausführlich über diese für uns nicht nachvollziehbare Praxis in Düsseldorf gesprochen. Alle Abgeordneten waren äußerst aufgeschlossen und haben unsere Argumentation nachvollziehen können. Denn es betrifft nicht nur die potenziellen Zwischennutzungen in Düsseldorf, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen. In allen Fraktionen, im zuständigen Ausschuss und im Ministerium wurde unser Anliegen erörtert.

Als Zwischenergebnis können wir festhalten, dass durchaus bei Zwischennutzungen Ermessensspielräume im jeweiligen Einzelfall angewandt werden können. Dies geht aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Bauministerium, Dr. Jan Heinisch, an Frau Düker, Abgeordnete der Grünen, hervor:

„Lassen Sie mich zunächst auf Folgendes hinweisen: In der Gesamtschau ist den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu entnehmen, dass „die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen“ (siehe die Generalklausel in § 3 BauO NRW) keinesfalls gefährdet werden dürfen. Nur bei einer besonders einfach gelagerten Fallkonstellation, in der durch die geänderte Nutzung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu erwarten ist, ist es sinnvoll und auch sachgerecht, auf eine präventive Prüfung der Bauaufsichtsbehörden zu verzichten. In diesem Sinne versteht sich die durch die BauO NRW 2018 neu eingefügte Regelung in § 62 Absatz 2 Satz 1, wonach die Änderung der Nutzung keine Genehmigung mehr erfordert, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen. Über diese Vorschrift wird der Kreis der nicht genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderungen gegenüber der Vorgängerfassung nicht unerheblich erweitert.“

Nur, wer partout keine Zwischennutzungen will, der wird auch in jeder „einfach gelagerten Fallkonstellation, in der durch die geänderte Nutzung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu erwarten ist“ noch irgendwelche „anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen“ finden.

Diese Location beherbergte früher Billigläden wie Mentzen oder Ein-Euro-Shops. Seit Jahren stehen diese Räume leer. Die Schaufenster sind sowohl zur Graf-Adolf-Straße, zur Stresemannstr. und zum Stresemannplatz. Mit dem Förderprogramm des Landes kann dieser Leerstand an der Graf-Adolf-Straße verschwinden

Es gibt also erhebliche Ermessensspielräume für die Bauverwaltung. Die Konsequenz ist, dass sich Politik und Verwaltung einmal mehr zusammensetzen müssen, um zu einer pragmatischen Regelung zu kommen, die Zwischennutzungen möglichst unbürokratisch ermöglicht. Wir haben während des Kommunalwahlkampfes die Spitzenkandidaten der Parteien danach befragt: alle wollen pragmatische Verfahren durchsetzen. Das klingt erfreulich.

Es gibt noch eine zweite Botschaft, welche die Installationen von Zwischennutzungen erleichtern kann. Die Landesregierung will mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ Leerstände verhindern, https://dmitte.de/wp-content/uploads/2020/11/Sofortprogramm-land.pdf . In erster Linie stehen kommerzielle Lösungen im Vordergrund, aber Nutzungen für kulturelle Zwecke sind auch denkbar. Nicole Lange hat dies in der Rheinischen Post beschrieben, https://dmitte.de/wp-content/uploads/2020/11/Rheiniscche-Post-Artikel.pdf . Der Zeitraum für die Antragstellung war in diesem Jahr sehr kurzfristig. Aufgrund der Initiative von Dr. Alexander Fils, CDU und Vorsitzender des Planungsausschusses, hat Düsseldorf einen Antrag gestellt, https://dmitte.de/wp-content/uploads/2020/11/Beschlussvorlage.pdf. Etwas zu wenig wurde beantragt. Auch wird der Kulturbereich nur am Rande erwähnt. Aber das Geld ist bewilligt worden. Der Abgabetermin ist nun – siehe unten im „Nachtrag“ – verlängert worden. Und zusätzlich wissen wir aus guter Quelle, das Programm wird im nächsten Jahr fortgesetzt. Dafür sollten wir schon mal Ideen sammeln.

Zusammenfassend scheint sich die Aussicht auf Zwischennutzungen stark verbessert zu haben. Aber was sollten wir aus alledem schlussfolgern?

  1. Der neue Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen sollten eine praktikable Regelung für die Realisierung von Zwischennutzungen erarbeiten. Dazu benötigen sie einen gewissen Zeitrahmen.

2. Vereine, Kunstschaffende und Geschäftsleute sollten in Ruhe nach Zwischennutzungen Ausschau halten. Sie sollten ein schlüssiges Konzept entwickeln und den Kontakt zu ihrer Bezirkspolitik und den Hauseigentümern knüpfen. Eigeninitiative muss vorhanden sein.

Dieser Nachtrag aus der Webseite des Ministeriums regt zu Überlegungen an!

Das Heimatministerium teilt mit:

Weitere 30 Millionen Euro : Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Das Sofortprogramm ist vorausschauend konzipiert und erlaubt den Städten und Gemeinden aktives Handeln für die eigene Innenstadt. Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ können bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.“

Also, jetzt mit den Ideensammeln beeilen, da sollten wir der Stadt noch sofort für dieses Jahr Vorschläge unterbreiten.

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