Geld für die Graf-Adolf-Straße aus dem Sofortprogramm Innenstadt

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Seit Ausrufung des Lockdowns schlossen unsere Restaurants und die meisten Geschäfte. Zu den schon jetzt nicht zu übersehenden Leerständen werden noch weitere hinzukommen. Kein schöner Anblick. Die Regierung will helfen, diese Leerstände sinnvoll zu nutzen. Sie hat ein Sofortprogramm aufgelegt, um leerstehende Ladenlokale als Zwischennutzung zu subventionieren. Ideen für leerstehende Ladenlokale werden gesucht

Die Landeshauptstadt Düsseldorf erhält aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ eine Landesförderung in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro zur An- und Weitervermietung von leerstehenden Ladenlokalen an drei Standorten. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von reduzierten Mieten Raum für neue Geschäftsideen und  Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Geschäftslagen beitragen sollen.

Unter Berücksichtigung der kommunalen Eigenanteile stehen für die Graf-Adolf-Straße/Nördliche Friedrichstraße rund 117.000 Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Dezember 2022. Eine Bewerbung sollte zeitnah bis spätestens zum 15. März 2021 über die Seite www.duesseldorf.de/stadtzentren erfolgen.

Planungsdezernentin Cornelia Zuschke ermutigt alle Interessierten, sich zu bewerben: „Das Landesprogramm versetzt uns in die Lage, in wichtigen Bereichen der Düsseldorfer Kernstadt kreativen Ideen und Konzepten Raum zur Entfaltung geben zu können.   ….. Besonders durch die tatkräftige Unterstützung der Werbe- und Standortgemeinschaften werden wir gute Konzeptideen fördern können. In den nächsten Tagen werden wir auch Kontakt zu den Eigentümern passender Immobilien aufnehmen. Ich hoffe sehr, dass wir auf große Aufgeschlossenheit bauen dürfen.“

Gefragt sind im Landesprogramm innovative Ideen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Kultur- und Kreativwirtschaft, Kunst oder Soziales, die das Potential haben, sich über eine Zwischennutzung hinaus weiterzuentwickeln und neue Perspektiven für die Geschäftsstraßen eröffnen. Wie es früher mal auf der Graf-Adolf-Straße aussah erfahren Sie hier und hier . Und etwas über die ISG Graf-Adolf hier Die ISG kümmert sich um die Strasse.

Mit Blick auf die Nutzung und den Betrieb der Ladenlokale sollten Interessierte berücksichtigen, dass sich die Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln ausschließlich auf die Bezuschussung von Mieten (bis  maximal 300 Quadratmeter Nutzfläche) beschränken. Kosten für Renovierung, Ausstattung, Genehmigungen, Betrieb usw. sind im Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig und müssen aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe von Fördermitteln von anderer Seite getragen werden.

Das Bewerbungsformular steht unter www.duesseldorf.de/stadtzentren zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, es ausgefüllt bis zum 15. März 2021 an [email protected] zu senden. Über die Mailadresse kann im Vorfeld auch zu konkreten Anliegen und Fragen Kontakt mit dem Team

Stadtzentren aufgenommen werden.

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Detaillierte Informationen zum Sofortprogramm stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen unter

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenst

adt-nordrhein-westfalen zur Verfügung.

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