Diese Bauordnung ist nicht nachzuvollziehen

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Es ist nicht nachzuvollziehen: in einer nagelneuen Immobilie kann für zwei Monate keine Ausstellung stattfinden, weil die Baugesetzgebung einen Bauantrag und eine Brandschutzstellungnahme verlangt.

Der Eigentümer der Immobilie an der Ecke Oststraße/Wehrhahn hatte D-Mitte ein Ladenlokal zur Zwischennutzung angeboten. Der jetzige Mieter zieht zum 30. April aus und ein neuer Mieter bezieht diese Räumlichkeiten erst im Juli, vielleicht sogar noch später. Für mindestens zwei Monate hätten Ausstellungen,Lesungen und moderate Musikveranstaltungen in dieser besten Lage stattfinden können.

Eine einmalige Srtrassenfront mit Schaufenstern, die Einblick in die Ausstellungen gäben

Eigentlich eine einmalige Gelegenheit für einen überschaubaren Zeitraum keinen Leerstand entstehen zu lassen. Dafür auf einen rund 500 qm großen Raum Passanten, Anwohner und Besucher Düsseldorfs die Düsseldorfer Kunstszene offerieren zu lassen. Die Außenansicht einer Stadt lässt auch auf ihr Innenleben schließen.

Es ist nicht möglich.  Es geht leider nicht!! Auch in diesem erst jetzt aufwendig kernsanierten Gebäude –mit exzellenten Fluchtwegen und Brandschutz – müsste D-Mitte einen Bauantrag für temporäre Nutzung (Nutzungsänderung) stellen und eine Brandschutzstellungnahme vorweisen. Dieses ist mit Kosten verbunden, die wir jetzt nicht so einfach aufbringen können – und der Eigentümer auch nicht begleichen möchte. Wir auch nicht zahlen wollen. Denn es ist äußerst fraglich, ob eine Genehmigung rechtzeitig hätte erteilt werden können. Wahrscheinlich hätten wir Weihnachtsmänner eingekauft und bezahlt, die erst Ende Januar geliefert werden. Schade!

Dies ist ein Fall für unsere Düsseldorfer Landtagsabgeordneten, der Ball liegt in deren Feld. Sie müssen sich um eine Änderung dieses unsinnigen Baurechts kümmern. Wir werden mit unseren Volksvertretern- gemäß der Fraktionszugehörigkeit- sprechen. Wir werden hierüber informieren.

2 Kommentare

  1. […] nicht notwendig sind – genehmigt und mit diesen Negativbescheiden neue, zwar zeitlich befristete, Zwischennutzungen verhindert. Oder bei Neubauplänen, diese für die Stadtentwicklung durchaus sinnvoll, werden […]

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